der Firma
jemix GmbH, Alter Teichweg 25 22081 Hamburg
für die Software „MacNulis“
(nachfolgend Softwarekopie genannt).
Dem Erwerb der Software „MacNulis“ liegen die nachfolgenden Lizenz- und Geschäftsbedingungen zu Grunde. Der Lizenznehmer erklärt sein Einverständnis mit den nachfolgenden Bedingungen für den Fall des Erwerbs der Software „MacNulis“. Das Angebot richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Erwerb der Software in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Verkauf an Privatpersonen ist ausgeschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer eine Softwarekopie der oben bezeichneten Software im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung über ein digitales Kommunikationsnetz wie das Internet, damit der Lizenznehmer die Softwarekopie vom Server des Lizenzgebers über das Internet auf den Computer des Lizenznehmers übertragen kann (Download). Mit der Softwarekopie ist Installationsanleitung verbunden, die zusammen mit der Softwarekopie übertragen wird.
(2) Die Software sowie das Benutzerhandbuch und die Anleitungen sind urheberrechtlich geschützt.
Der Lizenzgeber stellt Softwareinformationen sowie diese allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen zum Abruf bereit. Die Softwareinformationen enthalten eine Beschreibung, in der der bestimmungsgemäße Gebrauch und die Einsatzbedingungen der Software angegeben werden. Der Lizenzgeber trifft Vorkehrungen, die ein Ausdrucken dieser Dokumente und/oder ein Herunterladen auf den Computer des Lizenznehmers vor dem Vertragsschluss gestatten.
§ 2 Erwerb der Software MacNulis
Der Lizenznehmer bezieht über die Webseite www.macnulis.com zunächst eine Testversion der Software. Die Testversion entspricht grundsätzlich der Vollversion, versieht aber sämtliche Ausdrucke mit einem Wasserzeichen, mit dem darauf hingewiesen wird, dass die Ausdrucke mit einer Testversion erstellt worden sind. Der volle Funktionsumfang kann durch Eingabe eines Codes über eine entsprechende Programmfunktion freigeschaltet werden. Um den Freischaltcode zu erwerben, bestellt der Lizenznehmer über das auf der Webseite www.macnulis.com bereit gestellte Verfahren eine oder mehrere Lizenzen für die Software. Hierzu wählt der Lizenznehmer auf unser Seite MacNullis.com den Bereich „Shop“ und wählt zwischen einer Einzellizenz und einer Teamlizenz für bis zu 5 Arbeitsplätze durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche. Auf der nächsten Seite werden die Daten des Lizenznehmers eingegeben. Die mit einem roten Stern gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Die Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu bestätigen. Als Bezahlart hat der Lizenznehmer die Wahl zwischen PayPal, Lastschriftverfahren, Zahlung per Kreditkarte und Kauf auf Rechnung. All diese Zahlarten werden vom Zahlungsdienstleister PayPal zur Verfügung gestellt. Hierfür gelten die von PayPal zur Verfügung gestellten weiteren Bedingungen. Durch Klick auf „Jetzt kaufen“ geht der Lizenznehmer einen verbindlichen Kaufvertrag ein.
Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber zustande.
Nach Abschluss des Kaufvertrages und Abwicklung der Zahlung erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber den Freischaltcode per E-Mail.
§ 3 Nutzungsumfang
(1) Mit Abschluss des Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises erhält der Lizenznehmer ein einfaches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Software auf der durch Anzahl der Lizenzen begrenzten Zahl von Computern ( zwei Computer bei einer Einzellizenz, bis zu zehn bei einer Teamlizenz). Die Nutzung des Computers kann auch durch andere Personen als den Lizenznehmer erfolgen. „Nutzung“ ist jedes dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigen (Kopieren) der Software durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und der Verarbeitung von in der Software enthaltenen Daten durch den Computer. Der Lizenznehmer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test der Software auszuführen.
(2) Die Softwarekopie darf geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Benutzung, zur Verbindung mit anderer Software und zur Fehlerkorrektur geboten ist. Weitergehende Änderungen oder Bearbeitungen sind ausgeschlossen. Insbesondere dürfen in der Software enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte nicht geändert oder gelöscht werden und sind in die gemäß Satz 1 geänderten oder bearbeiteten Fassungen der Software zu übernehmen.
(3) Eine Rückübersetzung des Softwarecodes (Dekompilierung) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69e UrhG zulässig und erst dann, wenn der Lizenzgeber dem Lizenznehmer trotz vorheriger Aufforderung die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.
(4) Der Lizenznehmer ist berechtigt, von der Softwarekopie eine Sicherungskopie herzustellen. Sofern die Softwarekopie mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhält der Lizenznehmer im Falle einer Beschädigung der heruntergeladenen Softwarekopie das Recht, gegen Vorlage eines Fehlerberichts erneut eine Softwarekopie vom Server des Lizenzgebers herunterzuladen.
§ 4 Weitergabe der Softwarekopie
(1) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Softwarekopie im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer weiterzugeben. Die Weitergabe von Softwarekopie und Vertrag stellen zugleich ein Angebot des Lizenzgebers an den Zweiterwerber auf Abschluss eines gleichlautenden Vertrags dar. Der Zweiterwerber erklärt die Annahme durch die Installation und die Freischaltung der Software auf seinem Computer. Der Lizenznehmer kann die Freischaltcodes über eine entsprechende Programmfunktion deaktivieren. Dadurch kann die installierte Software nur als Testversion weiter genutzt werden. Die Freischaltcodes können dann für die Freischaltung der Software auf einem anderen Computer genutzt werden.
(2) Mit der Weitergabe der Freischaltcodes geht die Berechtigung zur Nutzung gemäß § 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Lizenznehmers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des ursprünglichen Lizenznehmers zur Nutzung gemäß § 1. (3) Abs. (1) bis (2) gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen unentgeltlichen Überlassung besteht.
§ 5 Andere Rechte, Datenschutz
(1) Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Softwarekopie bleiben vorbehalten. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Softwarekopie und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen derselben zur gleichen Zeit auf mehr als zwei Computern zu nutzen. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Lizenznehmers an eigener Software, die unter der bestimmungsgemäßen Benutzung der oben bezeichneten Software entwickelt oder betrieben werden, sowie an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erhalten werden.
(2) Die Vermietung der Softwarekopie oder von Teilen derselben ist ausdrücklich untersagt.
(3) Nach Verfügbarkeit einer neuen Version der Software hat der Lizenznehmer das Recht, die Softwarekopie in der neuen Version über eine entsprechende Programmfunktion zu beziehen. Mit Ausübung dieses Rechts tritt die Softwarekopie der neuen Version an die Stelle der bisher benutzten Softwarekopie. Der Lizenzvertrag wird auf die neue Softwarekopie umgeschrieben, inhaltlich aber beibehalten.
(4) Der Lizenznehmer willigt in die Speicherung seiner Identifikationsdaten durch den Lizenzgeber und die Aufnahme dieser Daten in die Kundendatei des Lizenzgebers ein. Einzelheiten über die Speicherung und Verwendung dieser Daten sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen. Der Lizenznehmer erklärt, vom Inhalt der Datenschutzerklärung Kenntnis genommen zu haben.
§ 6 Gewährleistung
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Der Lizenzgeber leistet Gewähr, dass die Softwarekopie zur Verwendung im Sinne der von ihm herausgegebenen und der zum Zeitpunkt der Überlassung an den Lizenznehmer gültigen Programmbeschreibung geeignet ist.
Erweist sich die Softwarekopie innerhalb einer einjährigen Gewährleistungsfrist, die mit der Zusendung der Freischaltcodes beginnt, zur Verwendung im Sinne von Abs. (1) als nicht geeignet, so hat der Lizenznehmer das Recht, den Support des Lizenzgebers zu kontaktieren (per E-Mail: [email protected]), damit die Vertragsparteien gemeinsam nach einer Lösung suchen können. Gelingt es dem Lizenzgeber nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Lizenznehmer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der Lizenzgebühr oder Rückgabe der Softwarekopie und Rückerstattung der Lizenzgebühr. Etwaige darüber hinaus bestehende Kopien auf Datenträgern des Lizenznehmers sind unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
(2) Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers genügt. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für gemäß § 1 Abs. (2) geänderte oder bearbeitete Fassungen der Softwarekopie, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
§ 7 Haftung
(1) Jeder Vertragspartner haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jeder Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste).
(2) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Lizenzgeber nur dann, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen auf Seiten des Lizenznehmers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(3) Die in Abs. (1) und (2) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
§ 8 Schriftformklausel
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
§ 9 Geltendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin (Deutschland).